Die Ratsvorsitz im Ministerrat der Europäischen Union wird von jedem der 27 Mitgliedsstaaten für einen Zeitraum von sechs Monaten im Turnus ausgeübt. Die Übergabe der EU-Ratspräsidentschaft erfolgt am 1.Januar bzw. am 1.Juli eines Jahres durch das Land, das den Ratsvorsitz ausübt, an das nächste. Auf Beschluss des Rates vom 1.Januar 2007 wurde die Reihenfolge der Ratspräsidentschaften bis zum Jahr 2020 festgelegt. Die Übernahme des Vorsitzes im Ministerrat der EU ist Privileg und Verpflichtung für jeden EU-Mitgliedsstaat, der auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften von 1957 beigetreten ist.
Um die Konsistenz und Effizienz der Tätigkeit des Rates hinsichtlich der Umsetzung der Ziele der Union zu gewährleisten, wurde 2007 beschlossen, die Idee einer Gruppe vorsitzender Staaten umzusetzen. So koordinieren drei aufeinanderfolgende Präsidentschaften (das sogenannte Präsidentschafts-Trio) ihre Ziele für einen Zeitraum von 18 Monaten und bereiten ein gemeinsames Programm mit ihren Zielen vor.
Jede turnusmäßige Ratspräsidentschaft sorgt für die reibungslose Arbeit des Rates, vertritt die EU auf internationalen Konferenzen, organisiert Treffen und arbeitet die Tagesordnung für den Rat, den Ausschuss der ständigen Vertreter ( AstV) und die Treffen anderer vorbereitender Gremien des Rates aus. Die Ratspräsidentschaft fördert auch politische Entscheidungen, indem sie als aufrichtiger Mittler tätig ist, damit die 27 Mitgliedsstaaten so übereinkommen, dass stets die Interessen der EU gewahrt bleiben. Die Ratspräsidentschaft hat die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen die Beschlüsse des Rates auf der Grundlage der Unterlagen, die sie von ihren Vorgängern übernommen hat, sowie der aktuellen Vorschläge mitzugestalten. Allerdings kann sich die Ratspräsidentschaft auf bestimmte wesentliche Themen konzentrieren, die ebenfalls in starkem Maße die Identität der Ratspräsidentschaft bestimmen.
Die Ausübung der EU-Ratspräsidentschaft bedeutet im Wesentlichen,
... in vollstreckender Funktion zu handeln und die Planung, die Durchführung, die Koordination und den Vorsitz des Ministerrats und der ihm unterstellten Organe sowie der verschiedenen EU-Treffen, darunter auch zwischenstaatlicher Konferenzen, zu übernehmen.
... als Mittler tätig zu sein und Debatten zu koordinieren, damit ein Konsens erzielt wird, und Kompromisse in Streitfragen zwischen den Mitgliedsstaaten zu finden, sowie Krisen zu bewältigen.
... den Rat auf Treffen mit anderen EU-Gremien, insbesondere mit dem Europaparlament und der Europäischen Kommission, zu vertreten. In diesem Rahmen ist die Ratspräsidentschaft zuständig für die Förderung von Initiativen, die auf die Förderung der europäischen Integration und die reibungslose Tätigkeit der EU-Institutionen abzielt und die Kontinuität und Beständigkeit der europäischen Politik gewährleistet.
... internationale Abkommen im Auftrag der Europäischen Union abzuschließen.
... in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion des Rates für die effektive Vorbereitung im Rahmen des Rates tätig zu sein.
Die Ratspräsidentschaft und andere institutionelle Gremien
Der Vertrag von Lissabon hat neue institutionelle Gremien eingeführt: den ständigen Vorsitz der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungsoberhäupter der Mitgliedsstaaten (bekannt als Europäischer Rat), momentan von Hermann Van Rompuy aus Belgien ausgeübt, der die Tätigkeit des Europäischen Rates leitet, sowie den Hohen Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - derzeit Frau Catherine Ashton aus dem Vereinigten Königreich, welche die Tätigkeiten zur EU-Außenpolitik im Rat organisiert. Diese Entwicklungen haben die Rolle der turnusmäßigen Ratspräsidentschaft verändert, da der vorsitzende Staat nicht mehr den Europäischen Rat und den Rat für Auswärtige Angelegenheiten leitet. Die Ratspräsidentschaft arbeitet sehr eng mit dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie mit dem Hohen Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Fragen der Außenpolitik und der politischen Sicherheit zusammen.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde die Rolle des Europäischen Parlaments ausgebaut, da das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (bekannt als Mitentscheidungsverfahren) für die Mehrheit der politischen Bereiche der EU gilt und somit das Europäische Parlament, gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, zum Mitgesetzgeber macht. Daher übt das Parlament Macht aus und seine gute Zusammenarbeit ist für eine erfolgreiche Ratspräsidentschaft unbedingt erforderlich.