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Die Arbeitsweise des Rates

Der Rat der Europäischen Union, auch bekannt als Ministerrat oder Rat, setzt sich aus den Ministern der 27 Mitgliedsstaaten zusammen. Er ist eine europäische Institution mit Sitz in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober trifft sich der Rat in Luxemburg.

Die Zusammensetzung des Rates bei den Treffen ist je nach der Thematik der Tagung unterschiedlich und jeder Mitgliedsstaat wird von seinem zuständigen Minister vertreten (z.B. nimmt der Landwirtschaftsminister an der Tagung zu Fragen der Agrarpolitik teil und diese Tagung wird „Landwirtschaftsrat“ genannt). Es gibt folgende 10 Ratsformationen, die alle politischen Bereiche der EU abdecken:

  1. Allgemeine Angelegenheiten
  2. Auswärtige Angelegenheiten
  3. Wirtschaft und Finanzen
  4. Justiz und Inneres
  5. Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit, Verbraucherschutz
  6. Wettbewerbsfähigkeit
  7. Transport, Telekommunikation und Energie
  8. Landwirtschaft und Fischerei
  9. Umwelt
  10. Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Die turnusmäßige Ratspräsidentschaft leitet alle Ratsformationen, außer den Rat für Auswärtige Angelegenheiten, der einen ständigen Präsidenten hat. Diese Ratsformation wird von der Hohen Vertreterin der Union für Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, geleitet.


… Der Rat ist gemeinsam mit dem Europaparlament die beschlussfassende Institution

… Er erlässt Gesetzgebungsakte (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen), meistens, in Einklang mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, bekannt als „Mitentscheidung“, gemeinsam mit dem Europaparlament.

… Der Rat kann in der Regel nur auf der Grundlage der Vorschläge der Europäischen Kommission Beschlüsse fassen.

… Der Rat ist auch zuständig für die Koordinierung der gesamten Wirtschaftspolitik.

… Jedes Jahr verabschiedet er in Zusammenarbeit mit dem Europaparlament der Haushaltsplan der EU.

… Der Rat unterzeichnet auch im Namen der Europäischen Union Verträge zu Fragen der Umwelt, des Handel, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit usw. zwischen der EU und einem oder mehreren Mitgliedsstaaten oder internationalen Organisationen.

… Der Rat koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsstaaten und ergreift Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen.

… Er entwickelt und setzt, in Einklang mit den Richtlinien des Europäischen Rates, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik um.


Bevor die Minister tagen, um Beschlüsse zu EU-Fragen zu fassen, finden Treffen der 150 vorbereitenden Organe und Ausschüsse (Arbeitsgruppen) statt, an denen die nationalen Vertreter der Mitgliedsstaaten teilnehmen. Fragen, die in den vorbereitenden Gruppen erörtert wurden, werden im Anschluss an den Ausschuss der ständigen Vertreter (AstV) weitergeleitet, der sich aus den ständigen Vertretern und deren Stellvertretern aller EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Der AstV bereitet die Ratstagungen vor und schließt alle Fragen auf technokratischer und politischer Ebene ab, bevor die betreffenden Unterlagen dem Rat vorgelegt werden.

Im Rat werden die Beschlüsse auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Rates durch einfache Mehrheit gefasst, es sei denn, sofern die Geschäftsordnung keine andere Regelung für die Beschlussfassung vorsieht. Die Anzahl der Stimmen ist für jeden Mitgliedsstaat im Gründungsvertrag festgelegt, in dem auch die Fälle genannt sind, in denen eine einfache Mehrheit, eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit erforderlich sind. Das Abstimmungsverfahren zu einem vorgeschlagenen Rechtsakt sowie die allgemeinen Debatten sind öffentlich. Debatten zu Fragen, die keine Rechtsakte betreffen (z.B. Fragen zur Außenpolitik) sind dagegen nicht öffentlich.

Stimmenverteilung pro Mitgliedsstaat
Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich 29
Spanien, Polen 27
Rumänien 14
Niederlande 13
Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal 12
Österreich, Bulgarien, Schweden 10
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland 7
Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien 4
Malta 3
INSGESAMT 345

(Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Rates http://www.consilium.europa.eu/homepage?lang=de)