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Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des organisierten und schweren grenzüberschreitenden Verbrechens

Die Aktivitäten krimineller Banden sind oft grenzüberschreitend, während die Erträge aus ihren Straftaten sehr oft in legale Geschäftstätigkeiten investiert werden, sowohl in dem Land, in dem die Bande lebt, als auch im Ausland. Dieses Phänomen führt unter anderem dazu, dass der Binnenmarkt durch die Verlagerung des Wettbewerbs zulasten seriöser Unternehmen beeinflusst wird, dass das Vertrauen in die Wirtschaft schwindet und folglich die Investitionen und das Wachstum beeinträchtigt werden.

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Mitgliedsstaaten ihre Bemühungen bei der Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus  Straftaten noch stärker intensivieren und systematisieren und dafür Sorge tragen, dass diese nicht in die Hände der Straftäter zurückgelangen.

Die zyprische Ratspräsidentschaft räumt der Erzielung entscheidender Fortschritte im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission einen hohen Stellenwert ein (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates für die Sicherstellung und die Einziehung von Vermögenswerten, die Erträge aus Straftaten in der Europäischen Union sind). Die Stärkung des Rechtsrahmens, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, die Vereinfachung der bestehenden Regelungen und das Schließen von Lücken in der bestehenden Rechtsprechung sind wesentliche Punkte des Vorschlags, der einen entscheidenden Beitrag bei der Eliminierung wirtschaftlich motivierter Straftaten leisten wird.

Außerdem wird sich die zyprische Ratspräsidentschaft mit der Cyberkriminalität befassen. Während der Ratspräsidentschaft wird die Bemühung um die Kriminalisierung groß angelegter Angriffe im Cyberraum abgeschlossen werden (Vorschlag für die  Richtlinie zu Angriffen gegen Informationssysteme).