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Die Arbeitsgruppen des Rates

Die Vorbereitung der Ministertreffen erfolgt in über 150 Vorbereitungsgremien (Arbeitsgruppen) und Ausschüssen, die sich aus Beamten der 27 Mitgliedsstaaten zusammensetzen und sich mit einer Reihe von Themen befassen.

Erfahren Sie mehr über die Arbeitsprogramme der Sitzungen der Arbeitsgruppen auf der Webseite des Generalsekretariats des Rates.

Im Folgenden finden Sie die Beschreibung aller Arbeitsgruppen des Rates.

DURCH DIE VERTRÄGE EINGESETZTE AUSSCHÜSSE

  • Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bereitet die Ratstagungen auf Ministerebene vor. Sämtliche Fragen werden zunächst im AstV erörtert, bevor sie auf die Tagesordnung für eine Ratstagung gesetzt werden. Der AStV tagt in zwei Zusammensetzungen, AStV II und AStV I, die sich mit verschiedenen Themenbereichen befassen.
    Der AStV I setzt sich aus den Stellvertretern der ständigen Vertreter bei den ständigen Vertretungen in Brüssel zusammen, die sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

    • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
    • Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
    • Verkehr, Telekommunikation und Energie
    • Landwirtschaft und Fischerei
    • Umwelt
    • Bildung, Jugend und Kultur

    Im AStV II werden die Mitgliedstaaten durch ihre ständigen Vertreter, d. h. ihre Botschafter bei den ständigen Vertretungen in Brüssel, vertreten. Der AStV II beschäftigt sich mit Fragen in den Bereichen:

    • Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
    • Wirtschaft und Finanzen
    • Justiz und Inneres
    • Allgemeine Zuständigkeit für die Vorbereitung von Gipfeltreffen
  • Die Vorbereitung des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Rates der Europäischen Union umfasst Fragen zur Wirtschafts- und Finanzlage, zum Kurs des Euros sowie zu Beziehungen zu Drittländern und internationalen Institutionen. Dieses beratende Gremium bildet auch den Rahmen für die Vorbereitung und Durchführung des Dialogs zwischen dem Rat und der Europäischen Zentralbank.

  • Der Beschäftigungsausschuss ist ein beratender Ausschuss, der eingerichtet wurde, um die Europäische Beschäftigungsstrategie umzusetzen und die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedsstaaten zu koordinieren. Er löste den 1997 etablierten Beschäftigungs- und Arbeitsmarktausschuss ab.

  • Dieser Ausschusses bezweckt, die Kommission bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen mit Staaten oder internationalen Organisationen zu unterstützen. Der Ausschuss befasst sich mit einer Reihe aktueller handelspolitischer Themen in drei Schwerpunktbereichen:

    1. WTO-Angelegenheiten
    2. Bilaterale Handelsbeziehungen
    3. Neue EU-Gesetzgebung im Bereich Handelspolitik als Teil der Bearbeitung im Rat.

    Der Ausschuss für Handelspolitik tagt einmal im Monat auf Ebene der ordentlichen Mitglieder, der „Titulare“, sowie einmal im Halbjahr in einer informellen Tagung im Land der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft. Außerdem tagen die Stellvertreter des Ausschusses einmal pro Woche.

  • Dieser Ausschuss unterstützt und berät die Europäische Kommission bei Verhandlungen mit der ITO und Drittländern zu Handelsverträgen über Dienstleistungen, Investitionen und Investitionsschutz. Der Ausschuss verfolgt die Tätigkeiten der Europäischen Kommission bei Verhandlungen zu den Teilen in Freihandelsverträgen, die sich mit Dienstleistungen und Investitionen befassen, sowie den Abschluss von einzelnen Verträgen zum Schutz von Investitionen zwischen der EU und Drittländern.

  • Das PSK ist für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU zuständig. Das Komitee beobachtet die internationale Lage und legt dem Ministerrat Vorschläge für politische Ziele und Empfehlungen zu strategischen Optionen vor. Darüber hinaus gibt das PSK dem Militärausschuss (EUMC), der Gruppe „Politisch-militärische Angelegenheiten“ (PMG) und dem Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) Orientierungshilfe. Es übt die politische Kontrolle und strategische Führung in Einsätzen im Rahmen des militärischen und zivilen Krisenmanagements der EU aus. Die Mitgliedstaaten sind im PSK auf Botschafterebene vertreten und tagen zweimal pro Woche sowie im Rahmen ggf. erforderlicher außerordentlicher Sitzungen.

  • Der COSI wurde mit dem Ziel eingerichtet, die operative Zusammenarbeit in Bezug auf die innere Sicherheit der EU zu unterstützen. Das im Vertrag von Lissabon festgelegte Hauptziel des Ausschusses ist die Förderung der Koordinierung operativer Maßnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, darunter auch im Bereich der Strafverfolgung.

  • Der Ausschuss fördert den kooperativen Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Sozialbereich. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, in Fragen zu Renten sowie Gesundheit und Langzeitpflege erfolgt im Rahmen der „offenen Koordinierungsmethode“. Dieser Methode zufolge vereinbaren die Mitgliedstaaten gemeinsam allgemeine politische Ziele, die sie in ihren nationalen Strategien umsetzen. Der Ausschuss wählt einen Vorsitzenden, der von einem „Büro“ unterstützt wird, dem u. a. die Kommission und die Vizepräsidenten der aktuellen und folgenden Ratspräsidentschaft angehören.

DURCH ZWISCHENSTAATLICHEN BESCHLUSS EINGESETZTER AUSSCHUSS

  • Der Sonderausschuss Landwirtschaft bereitet die Tagungen der Landwirtschafts- und Fischereiminister im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Fischerei-, Lebensmittel- und Veterinärpolitik sowie pflanzenschutzrechtliche Themen werden im Ausschuss der Ständigen Vertreter, AStV I, vorbereitet. Im Vorfeld werden diese Fragen in der Regel schon auf unterer Ebene in einer der Arbeitsgruppen zur GAP besprochen. Der Sonderausschuss Landwirtschaft tagt in der Regel einmal pro Woche.

DURCH RECHTSAKT DES RATES EINGESETZTE AUSSCHÜSSE

  • Der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) ist das höchste militärische Gremium im Rat. Er leitet alle militärischen Aktivitäten der EU, berät das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) in militärischen Fragen und spricht Empfehlungen aus. Der EUMC setzt sich aus den Generalstabschefs (CHOD) der Mitgliedstaaten zusammen, die regelmäßig von ihren ständigen militärischen Delegierten (MilReps) vertreten werden. Der EUMC verfügt über einen ständigen Vorsitzenden, der von den Generalstabschefs der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat ernannt wird.

  • Der CIVCOM befasst sich auf permanenter Basis mit den aktuellen zivilen Missionen. Der Ausschuss erarbeitet und bereitet Planungsdokumente für neue Missionen vor und spricht dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) Empfehlungen in Bezug auf den Halbjahresbericht des Missionschefs zum Verlauf der Mission aus. Außerdem beschäftigt sich der CIVCOM u.a. mit der Ausarbeitung von Konzepten für ziviles Krisenmanagement und zivile Kapazitäten.

  • Der Ausschuss ist für die Wirtschaftspolitik zuständig, mit besonderem Augenmerk auf Strukturreformen, darunter auch die Koordinierung der EU-Wirtschaftspolitik im Rahmen der Reformstrategie Europa 2020 und das Europäische Semester. Der Ausschuss befasst sich z.B. mit Reformen der Arbeits-, Güter- und Dienstleistungsmärkte, Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, Wachstum und Beschäftigung usw.

  • Dieser Ausschuss wurde eingerichtet, um über das Gesetzgebungsverfahren hinaus bereichsübergreifende strategische Überlegungen anzustellen. So ist er an der Festlegung der mittel- und langfristigen Strategie für Finanzdienstleistungsfragen beteiligt, untersucht sensible kurzfristige Fragen, beurteilt die Fortschritte und die Umsetzung und berät und beaufsichtigt auf politischer Ebene zu Fragen der Innen- und Außenpolitik. Der AFD arbeitet eng mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) zusammen, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung von Tagungen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN).

  • Der Sicherheitsausschuss untersucht und beurteilt alle Sicherheitsfragen und spricht dem Rat ggf. Empfehlungen aus. Er verfügt über 3 Fachuntergruppen in den Bereichen Informationssicherung, GNSS (Globales Satellitennavigationssystem) und Sicherheitsakkreditierung gebildet.

MIT DEM AStV ENG ZUSAMMENARBEITENDE GRUPPEN

  • Die Antici-Gruppe setzt sich aus Diplomaten der ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten zusammen, die für die Vorbereitung des AstV II zuständig sind.

  • Die Mertens-Gruppe setzt sich aus Diplomaten der ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten zusammen, die für die Vorbereitung des AstV I zuständig sind.

  • Sie wird ggf. zur Beschäftigung mit aktuellen und wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der EU-Politik zum Umgang mit Erkältungsepidemien und dem Mehrjährigen Finanzrahmen aktiv.

REFERENTEN / ATTACHÉS

  • Die formellen Sitzungen der Referenten oder Attachés werden auf der Grundlage von etablierten Praktiken einberufen und durchgeführt.

ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN

  • Die Aufgabe der Gruppe besteht darin, eine umfassende und integrierte Strategie für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern im Bereich Asyl und Migration auszuarbeiten. Ihr Ziel ist die Stärkung der externen Dimension der Asyl- und Migrationspolitik der EU durch Dialog, Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Herkunfts- und Transitländern in den Bereichen legale Migration, illegale Migration sowie Migration und Entwicklung. Die Gruppe bereitet darüber hinaus Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Asyl- und Migrationspolitik zur Verabschiedung durch den Rat vor.

  • Seit 1999 ist diese Arbeitsgruppe für die Koordinierung der internationalen Aktivitäten der EU im Bereich Drogen, darunter auch die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, zuständig.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Belangen der Kohäsionspolitik. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit den Vorschriften über sämtliche Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds). Zudem erörtert die Gruppe Berichte über den Einsatz von Strukturfonds und die Politikentwicklung.

  • Der Rat kann auf Empfehlung der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments abweichende Sondermaßnahmen von den EU-Rechtsvorschriften für die französischen, spanischen und portugiesischen Gebiete in äußerster Randlage billigen. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Zölle, Steuern, Landwirtschaft und Fischerei. Die betroffenen Regionen sind Französisch-Guayana, Martinique, Guadeloupe, Réunion, Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln.

  • Diese Arbeitsgruppe ist Teil der EU-Zusammenarbeit in den Bereichen Kernstrahlung und Strahlenschutz. Sie befasst sich mit sämtlichen rechtlichen und technischen Initiativen auf dem Gebiet der Kernenergie.

  • Diese Arbeitsgruppe bezweckt die Erörterung der Vorschläge der Kommission zu neuen und überarbeiteten Rechtsakten im Bereich Statistik. Diese werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet. Die Anzahl der Tagungen hängt von der Anzahl der zu untersuchenden Rechtsakte ab.

  • Sie ist unter dem Vorsitz des Generalsekretariats des Rates tätig.

  • Er ist unter dem Vorsitz des Generalsekretariats des Rates tätig.

  • Sie ist unter dem Vorsitz des Generalsekretariats des Rates tätig.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für die formale Ausarbeitung von Rechtsakten, die vom Rat verabschiedet werden sollen, zuständig. Die Rechts- und Sprachsachverständigen prüfen die Übereinstimmung der verschiedenen Sprachversionen und wachen aus redaktioneller Sicht über die Qualität der Rechtsakte. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Rechts- und Sachverständigen des Rates (einer für jede EU-Amtssprache) sowie Vertretern der Mitgliedstaaten (in der Regel die Sachverständigen, die den Rechtsakt in der entsprechenden Arbeitsgruppe verhandeln) zusammen.

  • Diese Gruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf das Gerichtssystem der Europäischen Union. Sie beschäftigt sich mit Vorschriften zu den Verfahren am Europäischen Gerichtshof und am Allgemeinen Gericht, insbesondere mit dem Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs und der Verfahrensordnung des Gerichtshofs sowie des Allgemeinen Gerichts. Allgemeine Fragen zum Gerichtssystem werden ebenfalls von dieser Gruppe erörtert.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen zu Statuten, welche die Beschäftigungsbedingungen von Mitarbeiten in den EU-Gremien regeln.

  • Die Arbeitsgruppe baut auf den Schlussfolgerungen des Rates zu Zypern vom 26. April 2004 auf und konzentriert sich auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Integration der Insel und der Beziehungen der beiden Gemeinschaften zueinander sowie zur EU.

  • Die Arbeitsgruppe bewertet den Fortschritt Bulgariens und Rumäniens bei der Erfüllung der Benchmarks im Justizwesen, die im Zusammenhang mit der Einführung des sogenannten Kooperations- und Überprüfungsmechanismus im Dezember 2006 im Vorfeld des förmlichen EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien am 01. Januar 2007 verabschiedet wurden.

  • Die Arbeitsgruppe bereitet die gemeinsamen Standpunkte des Rates in Fragen der EU-Erweiterung vor, darunter Beitrittsanträge, Gewährung des Beitrittskandidaten- Status, die Beurteilung der Fortschritte bei Verhandlungen und bei Verhandlungsabschluss.

  • Diese Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um die Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie im Bereich Justiz zu fördern. Sie ist an einer Reihe von Projekten beteiligt, wie z.B. an der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen E-Justizportals, auf dem Informationen über das Rechtssystem und die Gesetze der Mitgliedsstaaten zu finden sein werden. Außerdem beschäftigt sich die Arbeitsgruppe mit Themen wie dem elektronischen Zugang zu Informationen über die gerichtliche Praxis.

  • Diese Gruppe befasst sich mit der nuklearen Sicherung. Sie untersucht mögliche Szenarien zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen in bestehenden und künftigen Atomkraftwerken der EU.

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

  • Die Gruppe ist mit rechtlichen, finanziellen und institutionellen Fragen in der Außenpolitik mit besonderem Augenmerk auf die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) betraut. Konkrete Themen sind:

    1. Finanzierung von außenpolitischen Maßnahmen
    2. EU-Krisenbewältigungsoperationen
    3. Nichtverbreitung
    4. Sanktionen
    5. EU-Sonderbeauftragte
    6. Sonstige bereichsübergreifende Themen
  • Die Gruppe wurde 2004 mit dem Ziel eingerichtet, bewährte Praktiken bei der effektiven und einheitlichen Umsetzung verschiedener Sanktionsmaßnahmen der EU sowie zur Revision und Umsetzung gemeinsamer Leitlinien zur Sanktionsanwendung auszutauschen.

  • Die Arbeitsgruppe befasst sich mit Aspekten des allgemeinen Völkerrechts, wie dem humanitären Völkerrecht (HVR), Piraterie, Terrorismus, dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und dem Dialog der EU mit den USA und anderen wichtigen internationalen Akteuren auf diesem Gebiet.

  • Die Gruppe widmet sich Fragen rund um den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Sie befasst sich mit der Zusammenarbeit mit dem IStGH, der Förderung der Beteiligung am IStGH sowie dem Informationsaustausch und bemüht sich um die Koordinierung der Herangehensweisen der einzelnen Mitgliedstaaten bei verschiedenen Belangen, die permanent im Zusammenhang mit dem IStGH auftreten. Die Arbeitsgruppe führt bei jeder Tagung informelle Treffen mit den Nichtregierungsorganisationen durch. Außerdem sind in der Regel Gäste vom IStGH oder anderen Gerichten zugegen.

  • Die Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Seerecht, insbesondere auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ). Die Gruppe deckt sämtliche Aspekte des Seerechts ab, darunter Schifffahrtsrechte, Ressourcenbewirtschaftung und Umweltschutz.

  • Die Arbeitsgruppe CONUN entwickelt die gemeinsame EU-Politik zu VN-Fragen, die von gemeinsamem Interesse für die EU-Mitgliedstaaten sind. Die Gruppe CONUN spricht Empfehlungen aus und gibt Orientierungshilfen zu strategischen Zielen der EU-Politik bei den Vereinten Nationen sowie entsprechenden Themen, um einen Beitrag zur Ausarbeitung langfristige Politikziele zu leisten. Die Gruppe befasst sich mit der VN-Politik der EU in vier Hauptbereichen:

    1. Förderung einer stärkeren Organisation der Vereinten Nationen
    2. Weltfrieden und internationale Sicherheit
    3. Reform des VN-Systems
    4. VN-Agenturen, Programme, Fonds und Konferenzen
  • Die Gruppe ist mit den Beziehungen zwischen EU und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie dem Europarat betraut. Die 27 EU-Mitgliedstaaten bilden einen wesentlichen Teil der 56 OSZE-Mitglieder und der 47 Mitglieder des Europarates. Hauptziel dieser Gruppe ist die Koordinierung eines gemeinsamen europäischen Standpunkts in Fragen, die in der OSZE und im Europarat zur Sprache kommen.

  • Diese Arbeitsgruppe ist mit der Zuständigkeit für die Gestaltung der Menschenrechtspolitik der EU in ihren Außenbeziehungen beauftragt. Sie setzt sich aus Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und Mitgliedern der Kommission zusammen. Aufgabe der COHOM-Guppe ist die Beobachtung der weltweiten Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und die Ausarbeitung von Leitlinien und Bewertungen für EU-Strategien zu bestimmten Fragen und einzelnen Ereignissen.

  • Diese Gruppe ist für Fragen der Beziehungen zwischen der EU und den USA und Kanada zuständig. Ihre Tätigkeit deckt ein breites Themenspektrum von Sicherheitspolitik bis hin zu Wirtschaft und Handel ab. Einige wirtschaftliche Fragen werden ebenfalls vom Ausschuss für Handelspolitik behandelt. Die Arbeitsgruppe erörtert außerdem aktuelle Themen auf der transatlantischen Agenda und bereitet die jährlichen Gipfeltreffen mit den USA und Kanada vor.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit den Beziehungen der EU zu Ländern in Osteuropa (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Republik Moldau, Georgien, Russland und Ukraine) sowie Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) und behandelt dabei alle Aspekte der Zusammenarbeit zwischen der EU und diesen Ländern. Dazu gehören auch Formationen für multilaterale Zusammenarbeit, wie die Östliche Partnerschaft (die EU-Mitgliedstaaten sowie Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine) und die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP). Die Gruppe ist darüber hinaus mit allgemeinen arktischen Angelegenheiten betraut.

  • Die Zuständigkeit dieser Gruppe betrifft die Beziehungen zwischen EU und den EFTA-Ländern (Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein). Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich über ein breites Themenspektrum, z. B. Steuerfragen, Beteiligung an der Schengen-Zusammenarbeit sowie bestimmte Belange im Zusammenhang mit Fischerei und Lebensmittelhandel. Darüber hinaus bereitet die EFTA-Arbeitsgruppe Themen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wie auch die Tagungen des EWR-Rates vor.

  • Diese Gruppe ist zuständig für Themen in Bezug auf die Beziehungen der EU zu den westlichen Balkanstaaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Kosovo. Die Gruppe befasst sich sowohl mit der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in diesen Ländern als auch mit den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozessen und dem finanziellen Instrument für Heranführungshilfe (IPA).

  • Diese Gruppe befasst sich mit der gemeinsamen EU-Außen- und Sicherheitspolitik (auch mit Fragen der Unionszuständigkeit) im Hinblick auf den israelisch-arabischen Konflikt.

  • This group deals with the EU Common Foreign and Security Policy (and also issues of Community competence) with regard to Iran, Iraq, Yemen and the Gulf States (Saudi Arabia, Oman, the Emirates, Bahrain, Qatar and Kuwait).

  • Diese Gruppe befasst sich mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Hinblick auf Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, den Libanon, Lybien, Marokko, den West-Sahara-Konflikt, die Palästinensische Selbstverwaltung, Syrien und Tuniesien. Sie beschäftigt sich auch mit der mediterranen Partnerschaft, z.B. der Zusammenarbeit zwischen der EU und Staaten in Nordafrika und im Nahen Osten.

  • Hauptaufgabe dieser Gruppe ist, die Entwicklung in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara zu beobachten und zu analysieren, darunter auch Aspekte der Verhütung und Bewältigung von Konflikten, und für eine koordinierte und kohärente EU-Politik hinsichtlich der betroffenen Länder und Regionen zu sorgen. Daneben ist die Gruppe für die Kommunikation mit der Afrikanischen Union und anderen subregionalen Organisationen zuständig. Außerdem bereitet die Gruppe Gespräche zum Thema Afrika im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) und dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) vor.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich, gemäß dem Abkommen von Cotonou, mit der europäischen Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifischen Ozean (AKP). Das Abkommen von Cotonou ist das umfangreichste Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Entwicklungsländern. Das Abkommen sieht einen Rahmen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklung und Handel sowie eine politische Dimension vor.

  • Diese Gruppe ist allgemein für Fragen in Bezug auf die EU-Beziehungen zu Asien und Ozeanien zuständig. Die Gruppe tagt viermal im Monat und berät über aktuelle außen- und sicherheitspolitische Belange in der Region sowie darüber, wie sich die Strategien und die Politik der EU langfristig entwickeln können und sollten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Gewährleistung von Kohärenz der EU-Maßnahmen und der Vorschlag für gemeinsame Standpunkte der EU in Bezug auf verschiedene Länder und Regionen Asiens.

  • Diese Gruppe ist für Fragen der EU-Beziehungen zu Ländern in Lateinamerika und der Karibik zuständig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst ein breites Spektrum von Themen, darunter Politik, Wirtschaft und Handel (Themen, mit denen sich auch der Ausschuss für Handelspolitik befasst). Die Arbeitsgruppe erörtert sowohl aktuelle Fragen als auch längerfristige EU-Strategien hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Ländern der Region und bereitet Gipfeltreffen zwischen der EU und Ländern oder Ländergruppen aus Lateinamerika und der Karibik vor.

  • Die Arbeitsgruppe ist das wichtigste Forum für den Informationsaustausch und die Koordinierung innerhalb der EZ zu internationalen Fragen im Kampf gegen den Terrorismus. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Analyse der Bedrohung im Hinblick auf Drittländer, um die EU-Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Kampf gegen den internationalen Terrorismus auszubauen. Die Arbeitsgruppe bereitet außerdem Treffen vor, auf denen die EU Gespräche mit Drittländern über den Terrorismus führt.

  • In dieser Arbeitsgruppe arbeiten die EU-Mitgliedstaaten zusammen, um die Nichtverbreitung von Atomwaffen zu fördern, um zu verhindern, dass Massenvernichtungswaffen in falsche Hände fallen, und um zu gewährleisten, dass internationale Abkommen zur Nichtverbreitung umgesetzt werden. Sie koordiniert auch die Maßnahmen und Gespräche mit Drittländern zu Fragen der Nichtverbreitung.

  • Diese Gruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf Ausfuhrkontrollen für konventionelle Waffen. Die Mitgliedstaaten tauschen sich über ihre jeweilige Ausfuhrpolitik gegenüber Drittländern sowie die Ablehnung von Genehmigungsanträgen zur Ausfuhr in Drittländer auf nationaler Ebene aus. Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Tätigkeit sind Gespräche über unterstützende Maßnahmen und die Einleitung eines politischen Dialogs mit Drittländern. Zudem ist die Gruppe am laufenden Prozess der Vereinten Nationen zur Verabschiedung eines internationalen Waffenhandelsabkommens (ATT) beteiligt.

  • Diese Arbeitsgruppe koordiniert die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Bereich der globalen Abrüstung. Die Gruppe erörtert Fragen in Bezug auf internationale Abkommen über Verbote bestimmter konventioneller Waffen, Landminen, Streumunition, biologischer und chemischer Waffen sowie VN-bezogene Belange. Darüber hinaus befasst sich die Arbeitsgruppe mit der EU-Förderung für verschiedene Projekte zu diesen Themen.

  • Güter mit doppeltem Verwendungszweck, wie Zentrifugen zur Urananreicherung, schädliche Viren oder Kryptografieprogramme, können nicht nur für zivile, sondern auch für militärische Zwecke eingesetzt werden. Aus diesem Grund unterliegen Güter mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollen. Die rechtliche Grundlage für die Kontrollen dieser Güter bildet die EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich der Kontrollliste. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Überarbeitung der Verordnung, Aktualisierung der Kontrollliste, technischen Fragen zu deren Anwendung und der Koordinierung von EU-Vorschlägen im Rahmen multilateraler Ausfuhrkontrollmaßnahmen.

  • Diese Gruppe befasst sich mit politisch-militärischen Aspekten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die PMG verfolgt u.a. den Fortschritt militärischer und zivil-militärischer Operationen. Sie setzt sich aus Beamten der Mitgliedstaaten zusammen. Die Gruppe bereitet Themen vor, die dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee vorzulegen sind.

  • Die Arbeitsgruppe des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMCWG) bereitet zahlreiche Themen zur Erörterung im Militärausschuss (EUMC) vor und unterstützt den Ausschuss in seiner Arbeit zu militärischen Aspekten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union.

  • Diese Gruppe bildet ein Forum für den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über das EU-Recht in Bezug auf Handelspolitik und Handelsschutz (insbesondere Maßnahmen gegen Dumping und Subventionen). Außerdem ist die Gruppe „Handelsfragen“ ein Forum für Gespräche über horizontale, handelspolitische Fragen, darunter die Leitlinien der Kommission in Bezug auf Verhandlungen und Beschlüsse in der Welthandelsorganisation (WTO).

  • Diese Arbeitsgruppe verhandelt den Vorschlag der Kommission zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die das System allgemeiner Zollpräferenzen umsetzt.

  • Die Arbeitsgruppe befasst sich mit allgemeinen Aspekten der Entwicklungszusammenarbeit, wie internationalen Verpflichtungen, der Wirksamkeit von Hilfen und Politikkohärenz. Sie deckt verschiedenste Themenbereiche ab, darunter die Geschlechtergleichstellung und reproduktive Gesundheit, aber auch bereichsübergreifende Fragen wie Handel und Wachstum sowie Umwelt.

  • Diese Arbeitsgruppe tagt in Übereinstimmung mit dem Programm der internationalen Tagungen.

  • Diese Arbeitsgruppe des Rates ermöglicht den Gedankenaustausch zu humanitären Strategien und Politikansätzen der Europäischen Union sowie zu Einsätzen bei humanitären Krisen. Ziele der Arbeitsgruppe sind:

    1. Förderung des europäischen Konsens zur humanitären Hilfe
    2. Erkenntnisse über Ursachen und Folgen humanitärer Krisen
    3. Verbesserung der EU-Koordinierung von humanitärer Hilfe und Verringerung des Katastrophenrisikos
    4. Stärkung der Koordinierung zwischen humanitärer Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe.
  • Diese Arbeitsgruppe ist für die Untersuchung von Themen und Politikansätzen in Bezug auf Grundstoffe zuständig, darunter Nachhaltigkeit, Abhängigkeit von Grundstoffen, Versorgungssicherheit sowie Handel und Entwicklung. Außerdem koordiniert und bereitet die Arbeitsgruppe den Standpunkt der EU im Hinblick auf die Tätigkeiten, Tagungen und Konferenzen internationaler Rohstofforganisationen (IROs) vor, die sich u.a. mit Kaffee, Kakao, Tropenholz, Olivenöl, Kupfer, Nickel, Blei und Zink befassen.

  • Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der konsularischen Abteilungen der EU-Mitgliedstaaten zusammen und tagt in der Regel zwei- bis dreimal im Laufe jeder Ratspräsidentschaft in Brüssel. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Koordinierung der konsularischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere der Hilfe für EU-Bürger bei Krisen in Drittländern.

  • Diese Arbeitsgruppe besteht aus zwei Untergruppen: einer Untergruppe für bestimmte administrative Fragen, einschließlich Fortbildung (z.B. das Programm für europäische Diplomaten und das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg) und einer zweiten für protokollarische Fragen.

  • Diese Gruppe bereitet die Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) vor. Folglich entspricht die Gruppe den Antici- und Mertens-Gruppen, die Vorbereitungen für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) treffen. Die Mitgliedstaaten werden durch enge Mitarbeiter der PSK-Botschafter vertreten. Die Nicolaidis-Gruppe tagt zweimal pro Woche, jeweils am Tag vor einer PSK-Tagung.

  • Die Arbeitsgruppe bearbeitet, im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes über Sanktionen gegen Terroristen, Anträge zur Aufnahme in und Streichung aus Listen von Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die in terroristische Akte verwickelt sind. Außerdem ist die Arbeitsgruppe für die regelmäßige Aktualisierung der Liste zuständig.

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Themen in Bezug auf die Ratsbeschlüsse zu Eigenmitteln (die das Finanzierungssystem des EU-Haushalts regeln) und die Durchführungsverordnung für die Beschlüsse zu den Eigenmitteln.

  • Die Zuständigkeit dieser Arbeitsgruppe betrifft Themen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion, dem Euro, Finanzinstrumenten, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und Finanzhilfen für Nicht-EU-Länder.

  • Diese Gruppe befasst sich mit Finanzmarktangelegenheiten, wie z.B. Banken, Wertpapieren, Infrastruktur und Versicherungen.

  • Diese Arbeitsgruppe tagt in zwei Untergruppen: Die Untergruppe für indirekte Besteuerung befasst sich mit harmonisierten indirekten Steuern – Mehrwertsteuer sowie Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak und Energie. Die Untergruppe für direkte Besteuerung hingegen beschäftigt sich mit der Besteuerung von Zinserträgen, Zinsen und Lizenzgebühren, administrativer Zusammenarbeit usw.

  • Aufgabe dieser Gruppe ist die Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs. Der Kodex ist kein rechtlich verbindliches Instrument, übt jedoch eine gewisse politische Macht aus. Mit der Verabschiedung des Kodex haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, 1) bestehende Steuermaßnahmen abzuschaffen, die einen schädliche Steuerwettbewerb darstellen, und 2) in Zukunft auf derartigen Maßnahmen zu verzichten.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit diversen Steuerfragen, darunter Dossiers, die in anderen Arbeitsgruppen für Steuerfragen ausgehandelt wurden. Die Gruppe bezweckt, Beratungen auf einer höheren Ebene im Vergleich zu den Beratungen der Delegierten zu führen, die Mitglieder in anderen Arbeitsgruppen für Steuerfragen sind. Die HRG befasste sich unlängst mit Fragen zur Besteuerung von Zinserträgen, zur Gemeinsamen Konsolidierten Köperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und zur Besteuerung des Finanzsektors.

  • Dieser Ausschuss befasst sich mit Fragen zum EU-Haushalt. Die Arbeit zum Haushalt ist zyklischer Natur, so dass der Ausschuss jedes Jahr dieselben Belange in Bezug auf die Verabschiedung und Verbesserung des Haushalts für das jeweilige Folgejahr erörtert. Außerdem beschäftigt sich der Ausschuss mit aktuellen Fragen zur Umsetzung des aktuellen Haushalts, z.B. Mittelübertragungen und Haushaltsänderungen. Darüber hinaus erörtert der Ausschuss Belange der Finanzregulierung und Modernisierung der internen Rechnungslegung der Europäischen Kommission.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen der Bekämpfung des Betrugs und anderer illegaler Aktivitäten, die sich nachteilig auf die finanziellen Interessen der Union auswirken. Dabei erörtert die Gruppe vor allem Fragen in Bezug auf das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dessen Überwachungsausschuss. Die Gruppe tagt, wenn notwendig, um in folgenden Fällen zu handeln: neue Vorschriften zur Betrugsbekämpfung, Ernennung des Generaldirektors von OLAF und der Mitglieder des Überwachungsausschusses, sowie Jahresberichte zum Schutz der finanziellen Interessen der Union.

  • Sie wurde am 20.Dezember 2011 vom Ausschuss der ständigen Vertreter II eingerichtet, um zwei Vorschläge zu Rechtsvorschriften der Kommission im Bereich der Wirtschaftssteuerung zu prüfen.

  • In dieser Gruppe koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Standpunkte zu Fragen in Bezug auf Ausfuhrkredite, die in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verhandelt werden. Ziel dieser Organisation ist, die gegenseitige Untergrabung der Länder und den unlauteren Wettbewerb zu verhindern. Daher stellen die Länder gemeinsame Regeln und Normen für Bürgschaften und Darlehen auf. Das Abkommen legt u. a. Rahmen für Mindestbeiträge, Tilgungsprofile, Höchstzahlungsfristen und Mindestzinssätze fest.

JUSTIZ UND INNERES

  • Dieser Ausschuss setzt sich aus höheren Beamten zusammen und bezweckt, die strategischen Leitlinien für die Zusammenarbeit der EU in den Bereichen Einwanderung, Grenzen und Asyl festzulegen.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen zur Einreise, Ausreise und Integration. Dazu gehört der Rahmen für die legale Einreise und den legalen Aufenthalt in der EU, Fragen in Bezug auf die Rückführung von Personen mit illegalem Aufenthalt und Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Kommission und Drittländern. Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bereich Integration ist die Förderung und Unterstützung der Integrationspolitik auf nationaler Ebene.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit einem breiten Spektrum an Fragen, die mit der Schaffung einer gemeinsamen Visumpolitik für Bürger aus Drittländern sowie Verfahren und Bedingungen für die Ausstellung von Visa zusammenhängen.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Asylfragen. Die Gruppe überarbeitet im laufenden Zeitraum die grundlegenden Texte zum Thema Asyl. Dazu gehören das Dubliner Übereinkommen und die Eurodac-Verordnung über die Kriterien für das Land, in dem der Asylantrag bearbeitet wird, sowie eine Reihe von Richtlinien zu Bedingungen für Asylbewerber in der EU. Diese gesetzgeberischen Maßnahmen bilden zusammen das gemeinsame europäische Asylsystem.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der Gesetzgebung, die den Grenzübertritt an den EU-Außengrenzen, den Außengrenzen im Schengen-Raum und den Innengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten regelt. Außerdem ist diese Gruppe für Fragen im Hinblick auf die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, Frontex, zuständig.

  • Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit gesetzgeberischen Initiativen im Bereich der zivilrechtlichen Zusammenarbeit. Sie dient ebenfalls als Koordinator, wenn vor einer Tagung mit anderen internationalen Gremien eine gemeinsame EU-Position festgelegt werden muss.

  • Diese Arbeitsgruppe untersucht Initiativen zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus. Bei Tagungen der Arbeitsgruppe tauschen die Mitgliedstaaten einschlägige Erfahrungen und Initiativen der einzelnen Länder sowie Informationen über aktuelle Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Handlungen aus.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Zollwesen zuständig. Die Gruppe arbeitet an der ständigen Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden sowie zwischen den Zoll- und Polizeibehörden. Sie verabschiedet Aktionspläne, Programme usw., und unterbreitet Vorschläge für gemeinsame Zollaktionen (GZA). Eine Expertengruppe unter der Leitung dieser Arbeitsgruppe ist u.a. dafür verantwortlich, Vorschläge zu den GZA zur Genehmigung durch die Arbeitsgruppe auszuarbeiten.

  • Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Initiativen (in der Regel gesetzgeberischen Initiativen) zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Strafsachen, darunter gegenseitige Rechtshilfe bei Ermittlungen, Auslieferung und Überstellung verurteilter Personen und Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit den Bemühungen der Union, Naturkatastrophen sowie von Menschen verursachte Katastrophen wie Überschwemmungen, Waldbrände und Erdbeben zu verhindern und zu bewältigen. Sie untersucht Aspekte im Zusammenhang mit der gegenseitigen Katastrophenhilfe der EU-Mitgliedstaaten sowie der Koordinierung der gemeinsamer Katastrophenhilfe für Länder außerhalb Europas durch die EU. Darüber hinaus ist sie für die bereichsübergreifende Zusammenarbeit zum Schutz der kritischen europäischen Infrastruktur und die Zusammenarbeit zur Sicherheit im Bereich chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Stoffe (CBRN) im Kampf gegen den Terrorismus zuständig.

  • Diese Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu gewährleisten, auch im Zusammenhang mit Arbeitsvorbereitungen für Gesetzgebungsverfahren des Rates. Die Arbeitsgruppe befasst sich außerdem mit der Frage des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

  • Die Arbeitsgruppe DAPIX befasst sich mit Aspekten des Informationsaustauschs und des Datenschutzes. In Bezug auf den Informationsaustausch arbeitet die Gruppe EU-Strategien zur Gewährleistung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten aus. Im Bereich Datenschutz hilft die Arbeitsgruppe dabei zu gewährleisten, dass Daten unter Einhaltung aktueller Grundsätze und Regeln für den Schutz personenbezogener Daten ausgetauscht werden.

  • Zweck dieser Arbeitsgruppe ist es, zu gewährleisten, dass die Außenbeziehungen der EU im Bereich Justiz und Inneres (JI) angemessen koordiniert werden. Die Gruppe JI-Außenbeziehungen hat außerdem eine koordinierende Funktion und unterstützt andere einschlägige Arbeitsgruppen des Rates bei verstärkt strategischen Beurteilungen der externen Dimension des Bereichs Justiz und Inneres.

  • Es handelt sich hier um den Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen, der die Arbeit des Rates in den Kooperationsbereichen Strafrecht und Strafverfolgung vorbereitet. Das bedeutet, dass verschiedenste Fälle der entsprechenden Arbeitsgruppen des Rates im Ausschuss aus einer verstärkt strategischen und koordinierenden Perspektive erörtert werden, bevor sie dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) und dem Rat vorgelegt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe untersucht Initiativen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgung. Mit dieser Arbeitsgruppe sind verschiedene Expertengruppen verbunden, die Aspekte der Sicherheit auf großen Sportveranstaltungen und Fragen zum Funkverkehr und gestohlenen Fahrzeugen erörtern.

  • Diese Arbeitsgruppe tagt sich in vier verschiedenen Zusammensetzungen, wobei jede für einen bestimmten Bereich des Schengen-Systems zuständig ist. Diese Bereiche sind: Bewertungsmechanismen, die in der SCHEVAL-Gruppe erörtert werden, das Schengener Informationssystem, mit dem sich die Gruppe SIS SIRENE befasst, technische Fragen, die in der Gruppe SIS-TECH behandelt werden, und die Schengen-Regeln, mit denen sich die Gruppe Schengener Besitzstand beschäftigt.

  • Diese Gruppe arbeitet einige der Strategien und Richtlinien aus, die die Koordinierung von Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens bezwecken. Außerdem plant die Arbeitsgruppe Bewertungen der Einhaltung internationaler Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten in diesem Bereich.

  • Diese Arbeitsgruppe wurde am 10.01.2012 aktiv, um die Finanzinstrumente im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen in den Bereichen Justiz und Inneres zu prüfen.

LANDWIRTSCHAFT / FISCHEREI

  • In dieser Gruppe erörtern höhere Beamte aus den Mitgliedstaaten Aspekte der Landwirtschaft und der Gemeinsamen Agrarpolitik.

  • Diese Gruppe ist für Fragen im Bereich der ländlichen Entwicklung im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zuständig. Themen, die in die Zuständigkeit des Sonderausschusses Landwirtschaft fallen und im Zusammenhang mit der Förderung der ländlichen Entwicklung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stehen, werden von dieser Gruppe vorbereitet. Darüber hinaus ist sie für Fragen in Bezug auf die Ägäischen Inseln zuständig. Außerdem bereitet die Gruppe bestimmte Themen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) vor. Die Gruppe tagt in Untergruppen zu den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt, ländliche Entwicklung, Agrarstrukturen und Ägäische Inseln. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Arbeitsgruppe für die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus der Sicht der Verbraucher und Agenturen. Außerdem dient sie als Forum, in dem allgemeine Fragen in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik besprochen werden. Die Gruppe tagt in Untergruppen zu den Bereichen GAP-Vereinfachung und Verbesserung der Kontrollmittel. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Sie leistet Unterstützung bei der Förderung des Verbrauchs einer Reihe von Agrarerzeugnissen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Diese Gruppe ist für Änderungen der Verordnung des Rates über diese Unterstützung zuständig. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Diese Gruppe dient als Lenkungsausschuss für die Verordnung EG 870/2004 des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm zur Erhaltung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft.

    Zweck dieser Verordnung ist,

    • ein Programm für die Förderung transnationaler Projekte zur Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft auszuarbeiten,
    • zur Umsetzung des Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft beizutragen,
    • den Austausch von Informationen sowie die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, und
    • die Koordinierung internationale Verpflichtungen zu genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft zu erleichtern.

    Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Es handelt sich um eine gemeinsame Arbeitsgruppe für organischen Anbau, geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie die Bescheinigung besonderer Merkmale. Die Gruppe tagt in Untergruppen zu den Bereichen organischer Landbau, geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie Bescheinigung besonderer Merkmale. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Es handelt sich um eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Milch und Milcherzeugnisse sowie Bienenzucht und Honig. Die Gruppe ist für die gemeinsame Marktorganisation in diesen Bereichen zuständig. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf Getreide, Ölsaaten, Reis, Eiweißpflanzen, Trockenfutter und Saatgut. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Die Gruppe befasst sich mit Fragen zu Zucker, Isoglukose und Insulinsirup. Themen, die sie vorbereitet, sind u.a. Gesetzgebungsvorschläge für gemeinsame Marktvorschriften.

    Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Diese Gruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf frisches Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie Bananen. Themen, die sie vorbereitet, sind u.a. Gesetzgebungsvorschläge für gemeinsame Marktvorschriften. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Die Gruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf Olivenöl und Tafeloliven. Themen, die sie vorbereitet, sind u.a. Gesetzgebungsvorschläge für gemeinsame Marktvorschriften. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Es handelt sich um eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Fragen in Bezug auf Wein, Weinbauerzeugnisse, aromatisierte Weine, Essig, die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV), Spirituosen und Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Diese Gruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf Waren des Blumenhandels, Hopfen, Tabak, Baumwolle, Leinen, Hanf und Seidenraupen. Themen, die sie vorbereitet, sind u.a. Gesetzgebungsvorschläge für gemeinsame Marktvorschriften. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Alle Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die Gegenstand der Gemeinsamen Agrarpolitik sind, sind in Anhang I des Vertrages enthalten. Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf Verarbeitungserzeugnisse, die nicht in Anhang I aufgeführt sind. Die Förderung von diesen Erzeugnissen ist in einer besonderen Verordnung des Rates geregelt. Die Arbeitsgruppe ist dem Sonderausschuss Landwirtschaft unterstellt.

  • Die Gruppe „Agrofinanzielle Fragen“ (AGRIFIN) befasst sich mit den Auswirkungen von Vorschlägen der Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf den Haushalt. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit forstwirtschaftlichen Fragen in Bezug auf internationale forstpolitische Prozesse sowie EU-interne Fragen. Die Diskussionen über internationale forstpolitische Prozesse umfassen das Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF), die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Forest Europe), den Ausschuss für Forstwirtschaft (COFO) der FAO sowie einsetzende Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Abkommen über Wälder in Europa. Die Gruppe „Forstwirtschaft“ tagt in der Regel fünf- bis sechsmal im Halbjahr.

  • Diese Gruppe setzt sich aus Untergruppen zusammen und befasst sich mit der Etikettierung von verarbeiteten Agrarerzeugnissen, Futtermitteln, Saat- und Pflanzgut, Schadorganismen, Pestizidrückständen, Pestiziden, Pflanzenschutzmitteln und Sortenschutz. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Gruppe erörtert allgemeine Fragen im Bereich des Pflanzenschutzes. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen zu Pflanzenschutz und -kontrolle sowie zu Pflanz- und Vermehrungsgut im Bereich Pflanzenschutz. Sie tagt regelmäßig in unterschiedlichen Zusammensetzungen der Mitgliedstaaten, um den Standpunkt der EU zu koordinieren und die Kommission in den Verhandlungen mit Drittländern im Bereich Pflanzen und Pflanzenschutz zu unterstützen. Die Gruppe tagt in Untergruppen zu den Bereichen Schutz und Kontrolle, Pflanz- und Vermehrungsgut und Roosendaal-Gruppe. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Gruppe ist ein strategisches Vorbereitungsgremium für Aspekte des Veterinärwesens in den Bereichen Tiergesundheit und Gesundheitsschutz, artgerechte Tierhaltung und Nahrungsmittel tierischen Ursprungs. Im Rahmen ihres Mandats legt diese Gruppe Leitlinien für Sachverständigengruppen fest, wertet Vorschläge von Arbeitsgruppen aus, bevor sie dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorgelegt werden, und untersucht Kernfragen im Bereich Veterinärmedizin, die im Zusammenhang mit Gesprächen zwischen der EU und Drittländern stehen. Diese Gruppe tagt in der Regel einmal im Monat. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für Gesundheitsschutz, Tiergesundheit, artgerechte Tierhaltung, Tierzucht und Fischereierzeugnisse zuständig. Sie koordiniert außerdem Grundsatzfragen und bereitet Texte für Veterinärabkommen zwischen der EU und Drittländern vor. Die Gruppe tagt in Untergruppen zu den Bereichen Gesundheitsschutz, Tiergesundheit, artgerechte Tierhaltung, Tierzucht, Fischereierzeugnisse und Potsdam-Gruppe. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Gruppe ist für die Koordinierung von multilateralen Angelegenheiten zuständig und tagt, wenn die Mitgliedstaaten ihre Standpunkte im Zusammenhang mit Versammlungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) koordinieren müssen. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Codex Alimentarius ist die Bezeichnung für das Regelwerk zu Lebensmittelprodukten, das im Rahmen der Vereinten Nationen unter dem Namen Gemeinsames FAO/WHO-Lebensmittelstandardprogramm erstellt wurde. Es ist zwar ein gemeinschaftliches Programm von FAO und WHO, doch kommt der FAO eine höhere praktische sowie wirtschaftliche Verantwortung zu. Der Codex Alimentarius ist eine internationale, weltweit aktive Organisation, die internationale Standards im Bereich Lebensmittelprodukte festlegen soll. Er bezweckt den Gesundheitsschutz der Verbraucher und die Gewährleistung hoher Standards im internationalen Lebensmittelhandel. Die Codex-Alimentarius-Kommission ist das höchste Entscheidungsorgan. Im Rahmen der Codex-Kommission bereiten etwa dreißig Ausschüsse Themen für die Kommission vor. Diese Ausschüsse tagen in der Regel einmal im Jahr. Sämtliche EU-Mitgliedstaaten und die EU (vertreten durch die Europäische Kommission) sind Mitglieder des Codex Alimentarius. Vor jeder Codex-Tagung findet die Koordinierung in dieser Ratsgruppe zur Vorbereitung der gemeinsamen EU-Standpunkte statt. Außerdem werden bei diesen Tagungen auch Folgemaßnahmen von früheren Tagungen umgesetzt. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Die Gruppe ist für die Außenbeziehungen der EU im Fischereibereich zuständig. Zu ihrer Arbeit gehören Vorbereitungen im Vorfeld bilateraler Verhandlungen mit anderen Staaten (derzeit unterhält die EU 23 derartige Abkommen, d.h. Abkommen mit Drittländern) sowie multilateraler Verhandlungen im Rahmen internationaler Organisationen, wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeitet und Entwicklung (OECD). Darüber hinaus ist die EU in regionalen Fischereiorganisationen vertreten, die in verschiedenen Teilen der Welt arbeiten. Die Gruppe erstellt im Vorfeld der Tagungen mit diesen Organisationen EU-Standpunkte. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen in Bezug auf die interne Fischereipolitik der EU. Dazu gehören Ressourcenpolitik, auch in Bezug auf die zulässige Gesamtfangmenge (TAC), technische Erhaltungsmaßnahmen usw. Weitere Themen sind Strukturpolitik, Markt- und Handelspolitik sowie Fischereiaufsicht. Es besteht eine Verbindung zwischen externer und interner Fischereipolitik. Verhandlungen im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen und mit wichtigen bilateralen Verhandlungspartnern wirken sich oft auf interne Politikbereiche wie Ressourcen, Kontrollen, Struktur und Markt aus. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Jedes Land, das die EU-Ratspräsidentschaft ausübt, beruft eine Tagung der EU-Generaldirektoren für Fischerei ein. Diese Tagungen sind informeller Natur. Die Themen, die bei diesen Tagungen erörtert werden, sind oft mit denen identisch, die allgemein auf der EU-Agenda stehen. Bei den Tagungen dieser Gruppe werden auch Themen erörtert, die zu einem späteren Zeitpunkt in der EU behandelt werden. Die Ergebnisse dieser Beratungen bilden oft die Grundlage für weitere Beratungen und Entscheidungen. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der Gesetzgebung im Hinblick auf Züchtung und Absatz von genetisch veränderten Organismen. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

WETTBEWERBSFÄHIGKEIT (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)

  • Diese Gruppe befasst sich in erster Linie mit Themen in Bezug auf den Binnenmarkt, Industriepolitik, bessere Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU. Zudem ist die Gruppe für Fragen wie Binnenmarkt, wirtschaftliche und industrielle Belange, bessere Regulierung und allgemeine Wachstumsstrategie der EU zuständig. Sie besteht aus den drei Untergruppen Binnenmarkt, Industrie und bessere Regulierung. Die Zusammensetzung dieser Gruppen variiert je nach Tagesordnung. Die Gruppe bereitet insbesondere Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rates in den Politikbereichen vor, die später im Rat “Wettbewerbsfähigkeit” behandelt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für die Gesetzgebung im Bereich öffentliches Beschaffungswesen zuständig. Sie berät über Vorschläge für Möglichkeiten zur Verbesserung der Beschaffungsvorschriften und transparenteren Gestaltung des öffentlichen Beschaffungswesens sowohl für ausschreibende Institutionen sowie für an Ausschreibungen beteiligte Unternehmen. Die Gruppe bereitet Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rates in den Politikbereichen vor, die später im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ behandelt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für Fragen des geistigen Eigentums zuständig. Die Hauptarbeit der Arbeitsgruppe besteht in der Vorbereitung von Gesetzgebungsakten, sie befasst sich jedoch auch mit anderen Fragen. So ist sie u.a. für die Arbeit zum Markenrecht und die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte zuständig. Darüber hinaus organisiert sie Koordinierungstagungen zu Patent- und Urheberrechtsfragen im Vorfeld von Tagungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIP). Die Gruppe bereitet Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rates in den Politikbereichen vor, die später im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ behandelt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für Belange des Gesellschaftsrechts zuständig. Sie verhandelt verschiedene Vorschläge im Bereich des Gesellschaftsrechts, u.a. in Bezug auf europäische Rechtsformen sowie z.B. Fragen zu Unternehmensführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. In der Gruppe werden ebenso Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rates in diesem Politikbereich erörtert. Die Gruppe „Gesellschaftsrecht“ bezieht sich hauptsächlich auf den Rat „Wettbewerbsfähigkeit“.

  • Die Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Niederlassungsrecht und Dienstleistungen, einschließlich der Dienstleistungsrichtlinie und Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Die Gruppe untersucht also, wie Vorschriften in diesem Bereich homogener, transparenter und flexibler gestaltet werden können. Außerdem werden Aspekte von Online-Wetten und Online-Spielen erörtert und Fortschrittsberichte sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rates vorbereitet, die später im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ behandelt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe entscheidet über gemeinsame Gestaltungs- und Benennungsregeln für Erzeugnisse oder Bestandteile, Dienste, Verfahren oder Anlagen. Ziel dieser Vorschriften ist, gemeinsame Lösungen für technische Probleme zu finden und damit den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu verbessern. Die Gruppe bereitet Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rates in den Politikbereichen vor, die später im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ behandelt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für das Zollrecht und die Zollpolitik zuständig. Die Gruppe koordiniert Standpunkte der EU und gemeinsame Standpunkte gegenüber internationalen Organisationen wie der Weltzollorganisation (WZO) und Drittländern.

  • Die Zuständigkeit dieser Gruppe betrifft in erster Linie die Revision der EU-Gesetzgebung im Bereich des Wettbewerbs

  • Die Gruppe „Forschung“ bearbeitet Fragen zum Forschungsbereich, bevor sie dem Rat zur Beschlussfassung auf Ratstagungen vorgelegt werden. Ihre Arbeit konzentriert sich in erster Linie auf Forschungsrahmenprogramme sowie allgemeinere Rahmenbedingungen für die europäische Forschung.

  • Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die Verhandlung von forschungsbezogenen Fragen im Rahmen des EURATOM-Vertrages. Dazu gehören nukleare Sicherheit, Strahlenschutz und radioaktive Abfälle.

  • Der Ausschuss zu Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik ist ein beratendes Gremium, das die europäische Kommission und den Rat der EU bei deren Arbeit in den Institutionen zu Fragen der Forschung und technologischen Entwicklung unterstützen soll.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der Entwicklung der europäischen Raumfahrtpolitik, insbesondere des europäischen Programms zum Aufbau einer europäischen Kapazität von Erdbeobachtungstechnologien: „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ (GMES).

VERKEHR, TELEKOMMUNIKATION UND ENERGIE

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Themen in Bezug auf den Straßen- und Schienenverkehr.

  • Der Seeverkehr bildet die Grundlage für eine Weltwirtschaft und eine Dienstleistung, die einen wesentlichen Beitrag zum Einkommen und zur Beschäftigung in Europa leisten. 80% des Welthandels werden auf dem Seeweg befördert und 41% der Flotten weltweit sind im Besitz europäischer Unternehmen. Die Arbeitsgruppe berät u.a. über Vorschriften, die einen hochwertigen Seeverkehr mit hohen Sicherheitsstandards auf See sowie guten Ausbildungs- und Lebensbedingungen für Seeleute gewährleisten und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen berücksichtigen. In erster Linie verhandelt und bereitet die Gruppe Rechtsakte und Richtlinien vor, die später im Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ behandelt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen des Luftverkehrs innerhalb der EU sowie mit der Luftfahrtaußenpolitik der EU.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Themen, die verschiedene Verkehrsarten betreffen.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit politischen Aspekten der Informations- und Kommunikationstechnologien. Ein Großteil der Arbeit bezieht sich auf die Digitale Agenda für Europa, welche die Schaffung einer kohärenten Wirtschaft in Europa bis 2020 bezweckt.

  • Diese Arbeitsgruppe bereitet Themen in Bezug auf die Energiepolitik für den EU-Ministerrat vor. Sie befasst sich mit diesen Themen, sobald sie von der Kommission vorgelegt wurden, und bemüht sich, eine Einigung über die entsprechenden technischen Aspekte auszuhandeln. Anschließend werden die Verhandlungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) und dann in den Tagungen des Ministerrates fortgesetzt.

BESCHÄFTIGUNG, SOZIALPOLITIK, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Arbeitsrecht sowie mit Fragen zu Arbeitsumwelt, Gleichstellung der Geschlechter und sozialen Angelegenheiten.

  • Diese Arbeitsgruppe erörtert Belange in Bezug auf das Gesundheitswesen, Gesundheit und medizinische Betreuung.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich in erster Linie mit Fragen der Verbraucherpolitik. Sie trifft Entscheidungen zu Themen wie dem verbraucherpolitischen Programm der EU und verschiedenen Rechtsakten im Bereich Verbraucherschutz. Die Gruppe bereitet Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Rates in den Politikbereichen vor, die später im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ behandelt werden.

  • Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit Gesetzgebungsvorschlägen in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Diese Gruppe befasst sich mit verschiedenen Themen im Bereich Lebensmittelprodukte. Die Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstellt.

UMWELT

  • Hauptaufgabe dieser Gruppe ist die Verhandlung von Themen im Bereich Umwelt in der EU. Sie befasst sich mit einem breiten Spektrum von Fragen, darunter auch Luftverschmutzung, Chemikalien, Abfall, Ressourceneffizienz, natürlichen Ressourcen, biologischer Vielfalt, Wasser und Meeresumwelt.

  • Hauptaufgabe dieser Gruppe ist, umweltpolitische Themen im Rahmen von internationalen Verhandlungen zu Umweltfragen zu verhandeln und zu koordinieren. Dazu gehören das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Kommission der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung (CSD), das Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen und das Kyoto-Protokoll, Chemikalien und biologische Vielfalt. Die Gruppe tagt in Untergruppen zu Themen wie Klima, biologische Vielfalt, Chemikalien, Wüstenbildung und globale Umweltprobleme.

BILDUNG / JUGEND / KULTUR / SPORT

  • Dieser Ausschuss bereitet Themen zur Beschlussfassung durch die EU-Bildungsminister vor. Seine Arbeit umfasst sämtliche Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung von Vorschul- über Hochschulbildung bis hin zu Erwachsenen- und Fortbildung. Der Ausschuss bezweckt mit seiner Tätigkeit, die Arbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen.

  • Dieser Ausschuss bereitet Themen zur Beschlussfassung der EU-Minister für Jugendfragen vor. Die Arbeit umfasst horizontale Fragen zum Thema Jugend, z.B. zum aktiven Bürgersinn und der Anerkennung des Wertes informellen und nicht formalen Lernens. Darüber hinaus befasst sich die Arbeitsgruppe mit Jugendfragen in Bezug auf verschiedene weitere Bereiche, insbesondere Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohlbefinden sowie Sport. Die Arbeit wird mit anderen relevanten Arbeitsgruppen koordiniert.

  • Dieser Ausschuss ist für Kulturfragen zuständig. Der Ausschuss evaluiert und erörtert sämtliche Vorschläge für die kulturelle Zusammenarbeit in der EU und EU-Initiativen im Kulturbereich. Darüber hinaus bereitet er die Arbeit des Rates vor. Die Arbeit des Ausschusses beruht auf der allgemeinen europäischen Kulturagenda und dem Arbeitsplan, der von den EU-Kulturministern für den Zeitraum 2011-2014 festgelegt wurde.

  • Diese Arbeitsgruppe ist für Fragen zu Fernsehen, Radio und Film zuständig. Sie befasst sich sowohl mit den entsprechenden Rechtsvorschriften, wie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, als auch mit der Förderung sowie gemeinsamen Programmen im Bereich Film und Fernsehen (einschließlich des MEDIA-Programms 2007-2013). Zudem beschäftigt sich die Arbeitsgruppe mit anderen aktuellen Themen, z.B. in Bezug auf die Digitale Agenda, einschließlich des kreativen und kulturellen Inhalts des Internets und Medienkompetenz.

  • Die Arbeitsgruppe befasst sich mit auf EU-Ebene Fragen des Sports und bereitet die Arbeit des Rates in diesem Bereich vor. Die Arbeit der Gruppe steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport ab 2011. Darüber hinaus befasst sich die Arbeitsgruppe mit anderen aktuellen Themen und Fragen in Bezug auf die Bekämpfung von Doping im Sport, auch im Zusammenhang mit WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur).