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Pressemitteilung – Dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem einen Schritt näher
28.11.2012, 08:05 (CET)
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV/Coreper II) billigte gestern, am 27. November, das Ergebnis des Trilogs mit dem Europäischen Parlament, der am 14. November 2012 über die noch ungeklärten Ausschussverfahrenselemente der Dublin-Verordnung und den gesamten Text der Verordnung stattfand. Ebenfalls gestern stimmte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments in einer Orientierungsabstimmung für die politische Annahme der gesamten Verordnung.

Die gestrige offizielle Einigung über die verbliebenen offenen Fragen im Dublin-Text bildet den Abschluss langer und schwieriger Verhandlungen über diesen äußerst wichtigen Teil der Gesetzgebung im Asylbereich, denn zu vielen „politischen“ Aspekten der Verordnung wurde bereits im AstV II im Sommer 2012  eine Einigung erzielt. Die Einigung über diesen neuen Dublin-Text (die sogenannte Dublin-III-Verordnung) verdeutlicht die anhaltenden Bemühungen der zyprischen Ratspräsidentschaft, die Ziele des Europäischen Rates umzusetzen und das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bis Ende 2012 einzuführen.

Der Entwurf für die Neufassung der Verordnung wurde Ende 2008 von der Europäischen Kommission vorgelegt und die Verhandlungen dauerten wegen der politischen Brisanz der Verordnung nahezu vier Jahre an. Die Verordnung legt die Zuständigkeit des Mitgliedsstaates fest, der im Falle von gleichzeitigen Asylanträgen in mehreren Ländern oder im Falle von Asylbewerbern, die zunächst in einen EU-Staat eingereist sind und anschließend in einem anderen EU-Land einen Asylantrag stellen, die Bearbeitung übernimmt.

Zwei Gesetzestexte, die Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sind (die Richtlinie für die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen und die Richtlinie für die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern) wurden bereits angenommen, während die Arbeit an zwei weiteren ausstehenden Texten (der Asylverfahrensrichtlinie und der EURODAC-Verordnung) zügig vorankommt.

Die Ratspräsidentschaft arbeitet intensiv daran, die Triloge mit dem Europäischen Parlament abzuschließen und erwartet die Annahme seines Standpunkts dazu. Ziel ist in beiden Fällen, bis zum Jahresende eine politische Einigung zu diesen beiden Texten zu erzielen.

Die Einigung über die Dublin-Verordnung beweist, dass die Europäische Union positive Ergebnisse für die EU und für alle, die internationalen Schutz brauchen, erzielen kann, wenn beide Mitgesetzgeber bereitwillig zusammenarbeiten und eine Einigung anstreben.

Die offizielle Annahme der Verordnung wird später durch den Ministerrat für Justiz und Inneres und das Plenum des Europäischen Parlaments erfolgen.

Presidency Spokesperson in Brussels
Nikos Christodoulides

Coreper II

Email: nchristodoulides@mfa.gov.cy
Telefon: +32 27395152
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