Rat für Justiz und Inneres
Allgemeines Ziel im Bereich Justiz und Inneres ist die Entwicklung und Umsetzung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Politik bei grenzüberschreitenden Fragen. Der Rat für Justiz und Inneres setzt sich aus den Justiz- und Innenministern zusammen und tagt etwa alle zwei Monate. Während sich die Justizminister mit Fragen der gerichtlichen Zusammenarbeit sowie Zivil- und Strafrechtsfragen befassen, sind die Innenminister u.a. für Migrationspolitik, Grenzschutz, polizeiliche Zusammenarbeit und politischen Schutz zuständig.